Stadtentwicklung

Stadtentwicklung Berlin

 

Am 05.07.2016 beschließt der Senat, den Rathausblock mit dem Gebiet der ehemaligen Dragonerkaserneals umfassendes Sanierungsgebiet auszuweisen.

Nachfolgend einige ältere Untersuchungen zu Entwicklungsgebieten in Friedrichshain-Kreuzberg.

 

Karten aus:

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Stadterneuerung Friedrichshain-Kreuzberg
Untersuchungsgebiet Mehringplatz / Blücherstraße

Vorbereitende Untersuchungen gemäß §141 Baugesetzbuch: Schlussbericht [45 MB]

Integrierte Stadtteilentwicklung [Soziale Stadt]
Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept INSEK Kreuzberg-Nordost

 

 

Sanierungsgebiete

 

Umfassendes Verfahren

‘Dem umfassenden Sanierungsverfahren [klassisches Sanierungsverfahren] liegt eine besondere, vom allgemeinen Städtebaurecht abweichende, bodenpolitische Konzeption zugrunde. Es ist für die Fälle gedacht, bei denen nach der städtebaulichen Situation und den Sanierungszielen der Gemeinde damit gerechnet werden muss, dass die Durchführung der Sanierung durch Bodenwertsteigerungen wesentlich erschwert werden könnte, die lediglich durch die Sanierung eintreten.
Das Baugesetzbuch geht davon aus, dass bei Vorliegen städtebaulicher Missstände, die durch Sanierungsmaßnahmen behoben werden sollen, die Anwendung des gesamten besonderen Sanierungsrechts grundsätzlich gerechtfertigt ist. Der Kernpunkt dieser Verfahrensart liegt darin, dass die Gemeinde Entschädigungs- und Ausgleichszahlungen sowie Kaufpreise auf den sanierungsunabhängigen Bodenwert beschränken und außerdem sanierungsbedingte Bodenwerterhöhungen zur Finanzierung der Sanierungsmaßnahme abschöpfen muss.‘
siehe dazu auch: §§153 ff. Baugesetzbuch

 

Vereinfachtes Verfahren
‘Das vereinfachte Sanierungsverfahren darf gem. § 142 Abs. 4 BauGB nur durchgeführt werden, wenn die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften des Dritten Abschnitts [§§ 152 ff. BauGB] nicht erforderlich sind, d. h. wenn keine oder nur sehr geringe Bodenwertsteigerungen zu erwarten sind. In diesem Fall können ggf. nur Erschließungsbeiträge gemäß dem Kommunalen Abgabengesetz [KAG] von den Straßenanliegern bei einer neuen Straße oder einer wesentlichen Aufwertung der Straße erhoben werden.‘

Quelle: Wikipedia

 

 

Wohnungsbau

 

Stadtentwicklungsplan [StEP] Wohnen 2025 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt [Kurzfassung].
Die vollständige Broschüre finden Sie HIER.

 

 

Berliner Mieten- und Wohnungspolitik

 

Anspruch und Wirklichkeit: kann und wird der Berliner Senat seine selbstgesteckten Vereinbarungen und Verpflichtungen, wie sie unter Neubaubündnis und Bündnis für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten definiert werden, einhalten?

 

 

Nationale Stadtentwicklungspolitik

 

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit [BMUB] lobt regelmäßig Förderprojekte der ‚Nationalen Stadtentwicklungspolitik‘ aus.

Diese Pilotprojekte der Nationalen Stadtentwicklungspolitik sollen laut BMUB das Bewusstsein für den Wert von Stadt und Urbanität stärken. Sie sollen ‚das Bild einer lebendigen und innovativen Stadtentwicklungslandschaft zeichnen‘.
Im letzten Jahr wurde u.a. ‚openberlin e.V. – Stadt selber machen‘  in den Kreis der geförderten Pilotprojekte aufgenommen.

 

 

 

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